Ein US‑Bundesrichter in Manhattan hat am 28. August 2026 den Versuch von Ex‑Präsident Donald Trump zurückgewiesen, das sogenannte „hush‑money“‑Verfahren aus dem New Yorker Strafrechtssystem in ein Bundesgericht zu verlegen. U.S. District Judge Alvin K. Hellerstein erklärte in seiner schriftlichen Entscheidung, die vorgebrachten Gründe des Verteidigungsteams seien „weder neu noch rechtlich ausreichend“ und fügte in englischer Sprache hinzu: „He has failed to show good cause and diligence.“ Medienberichten zufolge zitierten AP und Reuters mehrere Passagen aus Hellersteins Ausführungen, darunter die Formulierung: „Paying hush money to an adult film star or engaging in a cover‑up of an embarrassment are not subsumed in presidential immunity.“
Die Ablehnung bezieht sich ausdrücklich auf den Antrag auf „removal“ — also die Verlegung eines bereits in einem staatlichen Gericht entschieden oder verfolgten Falls in die Zuständigkeit eines Bundesgerichts. Hellerstein stellte klar, dass die von Trumps Anwälten vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht hinreichend seien, um den Umzug des Verfahrens zu rechtfertigen. Nach Angaben der Nachrichtenagenturen kündigte das Verteidigerteam unmittelbar an, die Entscheidung gerichtlich anzufechten.
- U.S. District Judge Alvin K. Hellerstein lehnte am 28. August 2026 den Antrag ab, das New Yorker Schweigegeld‑Verfahren an ein Bundesgericht zu verlegen.
- Hellerstein schrieb, die vorgebrachten Gründe seien „weder neu noch rechtlich ausreichend“ und: „He has failed to show good cause and diligence.“
- Die ursprüngliche Jury‑Verurteilung erfolgte im Mai 2024 wegen Fälschung von Geschäftsbüchern im Zusammenhang mit einer Zahlung von 130.000 US‑Dollar an Stormy Daniels.
- Strafrichter Juan Merchan hatte am 10. Januar 2025 eine bedingungslose Entlassung ohne Freiheits‑ oder Geldstrafe ausgesprochen; die Verurteilung ist Gegenstand eines Berufungsverfahrens im New Yorker Staatssystem.
- Berichterstattung von AP, Reuters und ORF bestätigte Hellersteins Entscheidung und nannte die geplante Berufung des Verteidigerteams.
Rechtlicher Kontext: Präsidiale Immunität und die Supreme‑Court‑Entscheidung
Der Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine wegweisende Entscheidung des Obersten US‑Gerichts (Supreme Court) vom 1. Juli 2024 in der Sache Trump v. United States (No. 23‑939). Das Urteil befasste sich mit Fragen der präsidialen Immunität und hat seither die strategische Verteidigungslinie in mehreren Verfahren rund um den früheren Präsidenten geprägt. Juristen im In‑ und Ausland werten die SCOTUS‑Entscheidung unterschiedlich; sie öffnete einerseits Raum für Immunitätsvorbehalte, zugleich ließ sie zahlreiche Detailfragen offen.
Hellersteins Entscheidung in Manhattan bezieht sich konkret auf die Frage, ob die in New York verfolgten Beschuldigungen — vor allem Buchfälschungen im Zusammenhang mit einer Zahlung — so eng mit Amtshandlungen verbunden seien, dass sie unter die Schutzmechanismen fallen könnten, die das Supreme Court‑Urteil formuliert hat. Hellerstein bejaht dies nicht und grenzt private Zahlungen und deren Vertuschung klar von geschützten präsidialen Funktionen ab.
Sachverhalt und Verfahrensgeschichte
Gegen Trump war im Mai 2024 in Manhattan ein Urteil in der sogenannten Schweigegeld‑Affäre gesprochen worden; eine Jury hatte ihn wegen Fälschung von Geschäftsbüchern in Zusammenhang mit einer Zahlung von 130.000 US‑Dollar an die Pornodarstellerin Stormy Daniels für schuldig befunden. Die Verurteilung betraf zahlreiche Anklagepunkte, in Berichten ist von 34 namentlich aufgeführten Count‑Punkten die Rede.
Der Strafrichter Juan Merchan hatte am 10. Januar 2025 ein ungewöhnliches Strafmaß verhängt: eine bedingungslose Entlassung, also keine Haftstrafe und keine Geldstrafe, ließ die Verurteilung jedoch bestehen. Der Fall ist weiterhin Gegenstand von Berufungsverfahren im New Yorker Staatssystem, während die Verteidigung gleichzeitig die Bundesregierungseinbindung und damit verbundene Immunitätsfragen als möglichen Verlegungsgrund in ein Bundesgericht verfolgt hat.
Reaktionen und verfahrensrechtliche Folgen
Unmittelbar nach Hellersteins Entscheidung kündigte Trumps Anwaltsteam an, den Schritt weiter anwenden zu wollen und die Entscheidung anzufechten; Reuters und AP berichteten, dass bereits vorbereitete Rechtsmittel geplant seien. Auf staatlicher Ebene läuft parallel weiter das Berufungsverfahren gegen die Verurteilung in Manhattan. Die Verweigerung der Verlegung bedeutet, dass diese staatlichen Instanzen ihre Arbeit fortsetzen können.
Rechtskommentatoren weisen darauf hin, dass eine bundesgerichtliche Verlegung unabhängig von der Frage eines erneuten Verfahrensstandes für Trump strategische Auswirkungen haben könnte: Ein Bundesgericht könnte die rechtlichen Fragen zu Immunität und zu Verfahrensvoraussetzungen anders bewerten und gegebenenfalls schneller Rechtsmittel an höhere Bundesinstanzen zulassen. Die konkrete Weichenstellung durch Hellerstein bestärkt vorerst jedoch die Zuständigkeit des New Yorker Gerichtssystems.
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Die Entscheidung Hellersteins ist nicht nur ein Schritt im jahrzehntelangen Ringen um juristische Verantwortlichkeit von Spitzenpolitikern, sie sendet auch Signale an andere Fälle, in denen Verteidigungen auf Immunitätszuschreibungen bauen. Indem der Richter private Zahlungen und deren Vertuschung explizit von präsidialen Amtshandlungen trennt, setzt er eine klare Grenze, die künftige Anträge auf Verlegung erschweren könnte.
Gleichzeitig bleibt die Rechtslage fragmentiert: Das Supreme‑Court‑Urteil von 2024 lieferte Leitprinzipien, aber keine abschließenden Antworten auf die Frage, welche konkreten Handlungen einer präsidialen Immunität unterliegen. Hellersteins Ablehnung stellt daher eine gerichtliche Gewichtung dar, die in anderen Jurisdiktionen wieder aufgegriffen oder in Appellinstanzen herausgefordert werden kann.
Offene Fragen und mögliche nächste Schritte
Mehrere rechtliche Unwägbarkeiten bleiben bestehen. Zum einen ist unklar, wie Berufungsgerichte — insbesondere der Second Circuit und eventuell der Supreme Court — auf Anfechtungen von Hellersteins Entscheidung reagieren werden. Zum anderen steht die weitere Verfahrensdramaturgie in New York aus: Das Berufungsverfahren gegen die Verurteilung könnte Monate oder Jahre andauern und weitere Rechtsfragen aufwerfen.
Ferner bleibt offen, ob andere Verfahren gegen Trump, in denen Immunitätsfragen eine Rolle spielen, in Zukunft ähnliche Abwägungen erfahren werden. Juristische Beobachter betonen, dass die Verfügbarkeit von Rechtsmitteln auf mehreren Ebenen und die unterschiedliche Auslegung zentraler Prinzipien das endgültige Bild erst nach weiteren Entscheidungen zeichnen werden. Die unmittelbare Folge der Hellerstein‑Entscheidung ist jedoch eindeutig: Der New Yorker Status des Verfahrens bleibt bestehen, und der Weg der Verteidigung zur Durchsetzung einer Bundesverlegung bleibt prozessual umkämpft.
IO SYNTHESE
ARTIKELANALYSE AUS DREI QUELLEN
U.S. District Judge Alvin K. Hellerstein lehnte am 28. August 2026 den Antrag ab, das New Yorker Schweigegeld‑Verfahren an ein Bundesgericht zu verlegen.
OPEN EVIDENCE ↗Hellerstein schrieb, die vorgebrachten Gründe seien „weder neu noch rechtlich ausreichend“ und: „He has failed to show good cause and diligence.“
OPEN EVIDENCE ↗Die ursprüngliche Jury‑Verurteilung erfolgte im Mai 2024 wegen Fälschung von Geschäftsbüchern im Zusammenhang mit einer Zahlung von 130.000 US‑Dollar an Stormy Daniels.
OPEN EVIDENCE ↗✓ QUELLEN UND DOKUMENTE
01 ORF · News ↗02 apnews.com ↗03 axios.com ↗Quellen zuletzt geprüft · 28.08.2026, 22:35Dieser Beitrag wurde von der ZEITUNG.IO Redaktion erstellt und geprüft. Bei neuen gesicherten Informationen wird er aktualisiert.