Am 26. August 2026 hat die europäische Datenschutz-NGO NOYB (None Of Your Business) der SCHUFA eine formelle Abmahnung zugestellt und gleichzeitig eine Online-Interessentenliste für Betroffene eröffnet, die später an einer möglichen Sammelklage gegen die Auskunftei teilnehmen möchten. Die Abmahnung fordert demnach, bestimmte Verarbeitungspraktiken zu unterlassen und die Rechte Betroffener nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Die Nachricht wurde von mehreren Medien verbreitet und von NOYB selbst auf ihrer Website dokumentiert.
NOYB kündigte an, eine Unterlassungsklage (Unterlassungsforderung vor Gericht) einzureichen, falls die SCHUFA den Forderungen nicht nachkommt. Zugleich bereitet die Organisation nach eigener Angabe die Möglichkeit einer kollektiven Schadenersatzklage vor und sammelt hierzu über die eingerichtete Liste Interessenten, die möglicherweise finanzielle Ansprüche geltend machen wollen. Bedeutend ist, dass NOYB mit Stichtag 26. August 2026 noch keine Schadenersatzklage in einem Gerichtssaal eingereicht hat; es handelt sich bislang um vorbereitende Schritte und eine formale Aufforderung an die SCHUFA.
- Am 26. August 2026 hat NOYB der SCHUFA eine formelle Abmahnung zugestellt und eine Interessentenliste für eine mögliche Sammelklage eröffnet.
- NOYB kündigte an, eine Unterlassungsklage einzureichen, falls die SCHUFA den Forderungen nicht nachkommt.
- NOYB bereitet nach eigenen Angaben eine mögliche kollektive Schadenersatzklage vor, hat jedoch bis 26. August 2026 noch keine solche Klage bei einem Gericht eingereicht.
- Die Aktion wurde von NOYB auf ihrer Website veröffentlicht und von mehreren deutschen Medien, darunter Tagesschau, berichtet.
Die Forderungen und die rechtliche Stoßrichtung
Nach Angaben von NOYB zielt die Abmahnung darauf ab, bestimmte Datenverarbeitungen zu beenden, die nach Auffassung der NGO gegen die DSGVO verstoßen könnten. Konkret fordert NOYB die Unterlassung bestimmter Praktiken und die Korrektur oder Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten sowie transparente Information der Betroffenen über automatisierte Entscheidungen. Wie NOYB darlegt, sollen diese Maßnahmen verhindern, dass durch intransparente Scoring-Verfahren Menschen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt werden.
Die Wahl des Instruments — erst Abmahnung, dann ggf. Unterlassungsklage — folgt einem bewährten taktischen Muster, mit dem NOYB in der Vergangenheit bereits gegen andere Unternehmen vorgegangen ist: Zunächst wird versucht, das beanstandete Verhalten außergerichtlich zu stoppen, bevor man den Gang vor Gericht antritt. Zusätzlich eröffnet NOYB die Interessentenliste für eine mögliche kollektive Klage, um im Fall einer notwenigen Sammel-Geltendmachung von Schadenersatz Ansprüche zu bündeln und Betroffene zu organisieren. Rechtlich stützt sich ein solcher Ansatz auf die DSGVO-Ansprüche auf Schadenersatz und Unterlassung, wobei die konkrete Zulässigkeit und Erfolgsaussichten einer Sammelklage von vielen prozessualen Details abhängen.
Kontext: Die Rolle der SCHUFA und Kritik an Auskunfteien
Die SCHUFA ist in Deutschland die bekannteste Auskunftei; ihre Bonitätsdaten und Scores beeinflussen Kreditvergaben, Mobilfunkverträge, Mietvertragsabschlüsse und andere wirtschaftliche Entscheidungen. Zwar ist die SCHUFA ein privates Unternehmen, ihre Daten werden jedoch in großem Umfang für die alltägliche Wirtschaftspraxis verwendet. Das macht Verarbeitungspraxen und Transparenzfragen besonders relevant: Fehlende Informationen, nicht nachvollziehbare Scores oder veraltete Einträge können für Einzelne weitreichende Folgen haben.
Seit Jahren gibt es in der öffentlichen Debatte Kritik an der mangelnden Transparenz vieler Auskunfteien und an algorithmischen Scoring-Verfahren insgesamt. Datenschutzorganisationen und Verbraucherschützer fordern daher stärkere Kontrollrechte für Betroffene, klarere Auskunftspflichten und die Möglichkeit zur Korrektur. NOYB positioniert sich in dieser Debatte als ein Akteur, der systematisch Verstöße gegen Datenschutzrecht verfolgt und gegebenenfalls gerichtliche Schritte vorbereitet.
Auswirkungen für Betroffene und für die Finanzwirtschaft
Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher könnten die Schritte von NOYB weitreichende praktische Folgen haben. Gelingt es, die beanstandeten Verarbeitungen zu stoppen oder veraltete beziehungsweise falsche Einträge zu löschen, würde das unmittelbare Erleichterung für einzelne Betroffene bringen. Eine erfolgreiche Schadenersatzklage dagegen könnte zudem finanzielle Entschädigungen ermöglichen — allerdings ist unklar, welche Summen denkbar wären und wie eine solche Verteilung praktisch organisiert würde.
Auf Seiten der Finanz- und Kreditwirtschaft würde eine gerichtliche Einschränkung bestimmter Praktiken die Vergabepraxis möglicherweise verändern. Kreditinstitute nutzen Auskunfteien, um Risiken zu bewerten; jede Einschränkung oder zusätzliche Transparenzpflicht kann den Aufwand bei Kreditprüfungen erhöhen oder Anpassungen in internen Prozessen erzwingen. Unternehmen könnten verstärkt eigene Datenmodelle aufbauen oder alternativen Informationsquellen nutzen. Die Bandbreite möglicher Konsequenzen reicht von operativen Anpassungen bis hin zu regulatorischen Diskussionen über die Rolle privater Auskunfteien im Finanzsystem.
Offene Fragen und die nächsten Schritte
Mehrere Fragen sind derzeit offen. Zunächst ist unklar, wie SCHUFA auf die Abmahnung reagieren wird: Wird das Unternehmen die geforderten Maßnahmen umsetzen, droht eine gerichtliche Unterlassungsklage; weigert sich SCHUFA, könnte der Konflikt vor Gericht ausgetragen werden. NOYB hat angekündigt, notfalls zu klagen, doch der tatsächliche Gang in ein gerichtliches Verfahren hängt von der Reaktion der Auskunftei und von weiteren juristischen Bewertungen ab.
Zweitens bleibt unbestimmt, wie konkret eine mögliche Sammelklage ausgestaltet werden würde. NOYB hat eine Interessentenliste eröffnet, mit der potenzielle Klägerinnen und Kläger registriert werden; ob und wann diese Sammlung in eine formelle kollektive Klage mündet, ist jedoch eine strategische Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt — darunter Beweislage, Rechtsdurchsetzungskosten und die Bereitschaft Betroffener, sich zu beteiligen. Schließlich besteht die Frage, wie Aufsichtsbehörden reagieren: Datenschutzbehörden könnten eigene Prüfverfahren einleiten oder bereits laufende Verfahren intensivieren, und Gerichte müssten die rechtliche Bewertung der Praxis der Auskunftei vornehmen.
Für Betroffene empfiehlt es sich, die Informationen von NOYB und von Verbraucherschützern aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls eigene Auskunfts- und Korrekturanträge bei der SCHUFA zu stellen. Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Datenschutz und Verbraucherrecht beobachten die Entwicklungen genau, denn ein wegweisendes Urteil könnte die Praxis der Auskunfteien in Deutschland nachhaltig verändern.
IO SYNTHESE
ARTIKELANALYSE AUS DREI QUELLEN
Am 26. August 2026 hat NOYB der SCHUFA eine formelle Abmahnung zugestellt und eine Interessentenliste für eine mögliche Sammelklage eröffnet.
OPEN EVIDENCE ↗NOYB kündigte an, eine Unterlassungsklage einzureichen, falls die SCHUFA den Forderungen nicht nachkommt.
OPEN EVIDENCE ↗NOYB bereitet nach eigenen Angaben eine mögliche kollektive Schadenersatzklage vor, hat jedoch bis 26. August 2026 noch keine solche Klage bei einem Gericht eingereicht.
OPEN EVIDENCE ↗✓ QUELLEN UND DOKUMENTE
01 tagesschau.de ↗02 tagesschau.de ↗03 tagesschau.de ↗Quellen zuletzt geprüft · 26.08.2026, 13:04Dieser Beitrag wurde von der ZEITUNG.IO Redaktion erstellt und geprüft. Bei neuen gesicherten Informationen wird er aktualisiert.